Beitragsordnung des Tierschutzvereins „PRO CANES et Equos“
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren bei Zahlungsversäumnissen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
1. Es werden folgende Jahres-Beiträge zur Mitgliedschaft bei Pro Canes et Equos erhoben:
a) Jugendliche unter 18 Jahren: Euro 25,00
b) Erwachsene : Euro 40,00
2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Überweisung des Mitgliedsbeitrages durch die Mitglieder zum 01.03. eines jeden Jahres auf das Vereinskonto erbracht.
3. Die Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 2,50 pro Mahnung erhoben.
5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
6. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
7. Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto/Spendenkonto
Pro Canes et Equos
Kto: 554 668 07
BLZ: 700 100 80
Postbank - Giro - München
IBAN: DE12 7001 0080 0055 4668 07
BIC: PBNKDEFF700
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren bei Zahlungsversäumnissen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
1. Es werden folgende Jahres-Beiträge zur Mitgliedschaft bei Pro Canes et Equos erhoben:
a) Jugendliche unter 18 Jahren: Euro 25,00
b) Erwachsene : Euro 40,00
2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Überweisung des Mitgliedsbeitrages durch die Mitglieder zum 01.03. eines jeden Jahres auf das Vereinskonto erbracht.
3. Die Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
4. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 2,50 pro Mahnung erhoben.
5. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
6. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
7. Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto/Spendenkonto
Pro Canes et Equos
Kto: 554 668 07
BLZ: 700 100 80
Postbank - Giro - München
IBAN: DE12 7001 0080 0055 4668 07
BIC: PBNKDEFF700
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.
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Rudyard Kipling
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